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Grulms
Pneumatik GmbH
Industriestraße 8, 67269 Grünstadt
Telefon: 0 63 59/ 83 006 / Telefax: 0 63 59 / 85 422
info@grulms.com
http://www.grulms.com
www.grulms.com ist ein Produkt der Grulms GmbH.
Standort: Grünstadt
Gesellschaftsform: Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
Gerichtsstand: Die Grulms GmbH
ist unter HRB Nr. 1079 beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein eingetragen.
Die Steuernummer der Grulms
GmbH beim Finanzamt Frankenthal lautet: 27/15/654/0676/0
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(USt.-IdNr.) lautet:
DE 148420465.
Die auf www.grulms.com angegebenen technischen, maßlichen
und preislichen Angaben unterliegen ständigen Änderungen und
haben deswegen keinen Anspruch auf tagesaktuelle Richtigkeit.
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Grulms Pneumatik GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragliche Einbeziehung
1. Durch die Annahme des Angebotes der Firma Grulms Pneumatik GmbH erklärt
der Käufer sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wird durch den Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestellt, so
gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst
wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von der
Firma Grulms Pneumatik GmbH schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Käufer
mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem
besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns
für diesen Fall vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne daß
uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.
2. Vertragsgegenstand / Angebote
2.1. Maßgebend für die Bestimmung des Vertragsgegenstandes sind
Angebot und schriftlicheAuftragsbestätigung. Angebote erfolgen freibleibend
durch die Firma Grulms Pneumatik GmbH, es sei denn, daß diese sich ausdrücklich
in zeitlicher Hinsicht bindet. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn er durch
die Firma Grulms Pneumatik GmbH schriftlich bestätigt ist. Bei Lieferung
ohne diese schriftliche Bestätigung gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
2.2. Bei der Lieferung sind Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung,
die zur Anpassung an den Stand der Technik oder zur Vereinfachung oder Verbesserung
erforderlich sind, ausdrücklich vorbehalten, soweit diese Änderungen
die Funktionstüchtigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen.
2.3. Geringfügige oder handelsübliche, nicht vermeidbare Abweichungen
in Struktur, Qualität, Farbe, Maß und Gewicht können nicht beanstandet
werden.
2.4. Abbildungen und Beschreibungen in Katalogen, Prospekten und Preislisten
dienen nur zur Veranschaulichung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit
und Richtigkeit. Verweise auf frühere Ausführungen gelten nur als
Hinweis auf Modelle und Funktionen.
2.5. Angebotsmuster werden unfrei geliefert und sind, wenn nichts anderes vereinbart
wird, innerhalb von 3 Monaten zurückzugeben . Erfolgt dies nicht, werden
diese automatisch zum Listenpreis berechnet. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen,
wenn die Muster benutzt oder beschädigt worden sind. Musterstücke
in Sonderanfertigung sind stets käuflich zu erwerben.
3. Preise
3.1. Unsere Preise gelten freibleibend und verstehen sich ab Lager Grünstadt
ausschließ lich Fracht, Zoll und Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sie beruhen auf den Material-, Lohn- und Gemeinkosten zum Zeitpunkt
der Auftragsbestätigung.
3.2. Die Preise gelten vorbehaltlich eintretender Kostensteigerungen durch Beschaffung,
Herstellung. Lieferung, Montage, Gesetzesänderungen, usw. Die Firma Grulms
Pneumatik GmbH ist berechtigt diese Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang
an den Kunden weiterzugeben.
3.3. Für Aufträge unter 25.- € werden 5.- € Kleinauftrags-Bearbeitungsgebühr
je Lieferung berechnet. Aufträge unter 50.- € werden generell zu Listenpreisen
berechnet (ohne Zuschlag).
3.4. Unsere Angebote richten sich an gewerbliche Abnehmer und alle Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen/Verzug
4.1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
zu leisten. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden
auf den Wert des Kaufgegenstandes 2 % Skonto gewährt. Darüber hinausgehende
Absprachen ber anderweitige Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Die Zahlung von Exportlieferungen erfolgt ebenfalls nach Vereinbarung. Die Zahlung
der Rechnungsbeträge ist verlustfrei zu leisten. Werdet diese Vereinbarungen
nicht eingehalten, so erklärt sich der Besteller bereit, hierfür die
dem Verkäufer entstandenen Bankzinsen und Kosten zu bernehmen. Die Firma
Grulms Pneumatik GmbH ist berechtigt, pauschalierte Verzugszinsen in Höhe
von 3 % ber dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
4.2. Die Begleichung von Rechnungen des Lieferers durch Wechsel sowie Scheck-Wechselzahlung
bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4.3. Die Zielüberschreitung hat die sofortige Fälligkeit der übrigen
Forderungen gegenüber dem Kunden zur Folge, und zwar ohne Rücksicht
auf die Lieferzeit etwaiger hereingenommener Wechsel und sonstiger Zahlungsmittel,
sofern der Kunde die Zielüberschreitung zu vertreten hat. Ferner ist die
Firma Grulms Pneumatik GmbH in einem derartigen Falle berechtigt, vor weiteren
Lieferungen Vorausbezahlung oder Sicherheit in angemessenem Umfang zu verlangen
und unter Ablehnungsandrohung und Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Das gleiche gilt, wenn ihr nach Vertragsschluß Umstände bekannt werden,
welche ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit
des Kunden aufkommen lassen.
4.4. Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen/Gegenansprächen ist
ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
5. Lieferbedingungen / Lieferhindernisse
5.1. Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit
vorbehalten und gilt unverbindlich. Die Lieferzeit gilt mit dem rechtzeitigen
Melden der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn das Absenden ohne das Verschulden
der Firma Grulms Pneumatik GmbH unmöglich ist und die Lieferung alsbald
erfolgt.
5.2. Die Versendung von Teillieferungen gilt auch ohne vorherige Zustimmung
des Kunden als zulässig. 5.3. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere
Gewalt, Streik, Aussperrung sowie Rohstoff oder Energieerschöpfung, gleichgültig,
ob im eigenen Betrieb oder beim Lieferanten, berechtigen zum Rücktritt
vom noch nicht erfüllten Vertrag.
5.4. Mit der Übergabe an den Frachtführer durch den Verkäufer
oder mit dem Melden der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer
über, und zwar auch bei Franko-Lieferung. Schadenfälle durch den Versand
sind vom Kunden bei der Post, dem Spediteur oder beim Paketdienst anzumelden.
5.5. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt in Ermangelung
einer Kundenanweisung nach bestem Wissen und ohne Haftung für preiswerteste
und schnellste Belieferung. Für die Einhaltung ausländischer Zoll-
und sonstiger Vorschriften wird keine Verbindlichkeit bernommen.
5.6. Die Verpackung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach bestem Wissen
der Firma Grulms Pneumatik GmbH. Sie wird zu den jeweils gültigen Preisen
berechnet und nicht zurückgenommen.
5.7. Sofern die in der Preisliste aufgeführten Teile Lagerteile der Firma
Grulms Pneumatik GmbH sind, können diese auch in Einzelstückzahlen
bezogen werden. Bei Verschraubungen, Fittings oder anderen geringwertigen Artikel
behält sich die Firma Grulms Pneumatik GmbH allerdings vor, aus wirtschaftlichen
Gründen die Kundenbestellung zu Verpackungseinheiten zu 10, 50 oder 100
Stück aufzurunden. Dies wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung
oder mit der Rechnung mitgeteilt. Wenn ein zu lieferndes Teil bei der Firma
Grulms Pneumatik GmbH nicht vorrätig ist, muß u.U. die vom Lieferwerk
jeweils angegebene Verpackungseinheit abgenommen werden. Lieferabweichungen
gegenüber den bestellten Mengen in Höhe von – 100/o sind zulässig,
wenn die übrige Lieferung für den Kunden von Interesse und der abweichende
Leistungsumfang für den Kunden zumutbar ist.
5.8. Wird eine bestellte Lieferung trotz vereinbarter Lieferzeit vom Kunden
nicht angenommen oder nicht abgerufen, so ist die Firma Grulms Pneumatik GmbH
berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und
den Besteller über eine angemessen verlängerte Frist zu beliefern.
5.9. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb der vom Kunden angegebenen
Frist nach Auftragsbestätigung entgegenzunehmen. Wird vom Besteller ein
Abrufauftrag ohne Angabe von Abrufterminen erteilt, so erstreckt sich der Abrufzeitraum
über max. 6 Monate, wobei der Kunde verpflichtet ist, innerhalb dieses
Zeitraums die gesamte im Abrufauftrag bestellte Warenmenge abzunehmen.
5.10. Bei Rücklieferungen nach Auftragslieferung innerhalb von 1 Monat
wird eine pauschale Einlagerungsgebühr von 20 % erhoben. Bereits eingebaute
oder benutzte Teile sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Auf Kundenwunsch speziell bestellte Ware (Artikelnummer 0000) wird generell nicht zurückgenommen.
6. Gewährleistung
6.1. Sollten die von der Firma Grulms Pneumatik GmbH veräußerten
Erzeugnisse mangelhaft sein, so leisten wir in der Weise Gewähr, da wir
nach unserer Wahl mit kurzer Erklärungsfrist entweder einwandfreien Ersatz
liefern oder nachbessern. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl,
so hat der Kunde das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder
auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung).
6.2. Eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen kann
individuell vereinbart werden.
6.3. Die Gewährleistung für solche Mängel ist ausgeschlossen,
die durch Reparatur oder Eingriff nicht autorisierter Dritter am Liefergegenstand
oder an der Werkleistung entstehen. Ist es streitig zwischen den Parteien, ob
die zu behebenden Mängel ursächlich durch die nicht erlaubten Reparatureingriffe
Dritter entstanden sind, so trifft die Beweislast den Kunden.
6.4. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung - soweit
eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist - erkennbare
Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach bergabe/Ablieferung - schriftlich
zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäß er Untersuchung
nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung
- spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe/Ablieferung schriftlich
zu rügen.
Bei Versäumnis der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für
die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht.
6.5. Zur Vornahme aller der Firma Grulms Pneumatik GmbH nach billigem Ermessen
notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Vertragspartner
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Eine nicht angemessene Frist
zur Mängelbeseitigung führt deshalb nicht zu einer Beseitigung des
Nachbesserungsrechtes.
6.6. Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten) trägt die Firma Grulms Pneumatik GmbH.
Dies gilt aber nicht für erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen,
daß die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den
Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden
ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmunsgemäß en
Gebrauch der Sache. Erhöhte Aufwendungen sind auch solche, die dadurch
entstehen daß zwecks Nachbesserung gelieferte Teile in fremden Produkten
eingebaut worden sind.
6.7. Für Fremderzeugnisse haftet die Firma Grulms Pneumatik GmbH nur in
der Weise, daß ihre Gewährleistungsansprüche an die Zulieferer
an den Kunden abgetreten werden. Gewährleistungsansprüche gemäß
Ziff. 6.1. bestehen in diesen Fällen nur dann, wenn die Dritthaftung fehlschlägt,
der Vertragspartner also ohne Eintrittspflicht hinsichtlich der Gewährleistung
rechtlos gestellt wäre . Das Fehlschlagen der Dritthaftung ist erst dann
anzunehmen, wenn eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen den
Lieferanten vorliegt und ein Zwangsvollstreckungsversuch gegen den Lieferanten
fruchtlos verlaufen oder das Fehlschlagen der Dritthaftung offenkundig ist.
Die gerichtliche Inanspruchnahme des Dritten ist jedoch dann nicht notwendig,
wenn es für den Kunden nach der Art des Liefergegenstandes auf eine rasche
Mängelbeseitigung ankommt und diese durch den Gerichtsweg in unzumutbarer
Weise verzögert würde.
7. Haftungsfreizeichnung und -beschränkungen
7.1. Das Recht des Vertragspartners im Falle einer Vertragsverletzung der
Firma Grulms Pneumatik GmbH, des Leistungsverzuges oder der von ihr zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistung (oder von ihr zu vertretender positiver Vertragsverletzung)
Schadensersatz zu verlangen, wird auf die Fälle
a) leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten
sowie
b) vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen
durch einfache
Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte)
beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
8. Vertraulichkeit / Zeichnungen
8.1. Ausgehändigte Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe durch den
Verkäufer unterliegen einer strikten Vertraulichkeit und dürfen keinen
dritten Personen ohne Genehmigung bekanntgegeben werden. Soweit personenbezogene
Daten ausgehändigt oder übermittelt werden, gelten die Bestimmungen
des Bundesdatenschutzgesetzes. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadensersatz.
8.2. Zeichnungen und Unterlagen des Verkäufers sind vom Empfänger
unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Vertrag nicht zustandegekommen
ist.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher
der Firma Grulms Pneumatik GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
zustehenden Forderungen Eigentum der Firma Grulms Pneumatik GmbH. Zahlung durch
Scheck unter gleichzeitiger Begründung eines Finanzierungsverhältnisses
durch Wechsel gilt nicht als Tilgung der Kaufforderung.
9.2. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut,
erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht, vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen
an dem neuen Gegenstand als vereinbart
9.3. Der Vertragspartner tritt schon bei Kaufvertragsabschluß die ihm
aus der Veräuß erung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden
Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in
voller Höhe an die Firma Grulms Pneumatik GmbH ab.
9.4. Übersteigt der Wert der für die Firma Grulms Pneumatik GmbH bestehenden
Sicherheiten deren Forderungen an den Besteller insgesamt um mehr als 20 %,
so ist die Firma Grulms Pneumatik GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit
zur Freigabe von Sicherheit nach Wahl der Firma Grulms Pneumatik GmbH verpflichtet.
9.5. Grundsätzlich wird, auch wenn der Käufer bei Zahlung eine bestimmte
Forderung als tilgbar genannt hat, die Zahlung auf die älteste Schuld angerechnet.
Vordem Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes darf die Ware nur weiterveräuß
ert werden, wenn der Käufer entweder unseren Eigentumsvorbehalt offenlegt
und dieser aufrechterhalten wird oder hiermit alle Forderungen nach Maß
gabe der Ziff. 9.4. gegen Abnehmer des Käufers an uns abgetreten werden.
9.6. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht
dies nur treuhänderisch . Die für uns eingezogenen Erlöse sind
sofort an uns abzuliefern. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die
Abtretung dem Zweitkäufer bekanntzumachen und die zur Geltendmachung der
Rechte des Verkäufers gegen den Zweitkäufer erforderlichenAuskünfte
zu geben. Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte
durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
Für den Fall, daß der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt,
hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.
10. Gerichtsstand
und Erfüllungsort
10.1. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Grünstadt. Sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
der Erfüllungsort.
10.2. Die Rechtsbeziehungen der Parteien aus diesem Vertragsverhältnis
unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Vertragssprache ist deutsch.
Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen ber internationale
Warenkaufverträge (UNKaufrecht) ist ausgeschlossen.
06.02.2012